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Europäischer Investitionsfonds


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Einführungsdarlehen

Das Einführungsdarlehen ist eine attraktive und ganz besonders flexible Formel, um sich als Selbständiger niederzulassen oder ein Unternehmen zu gründen. Es richtet sich an entschädigte Vollarbeitslose, an nicht beschäftigte Arbeitssuchende, die seit mindestens drei Monaten als solche eingeschrieben sind, an Wartegeldempfänger und an Integrationseinkommensempfänger.
 
Eine flexible und vorteilhafte Finanzierungsformel

Mit einer kostenlosen professionellen Unterstützung  
 
Der Beitragsfonds bietet Ihnen eine professionelle Unterstützung: Spezialisierte Hilfsstrukturen aus Ihrer Region helfen Ihnen, den Kreditantrag vorzubereiten. Sie werden Sie während den ersten 18 Monaten nach Gewährung des Kredits bei der Markteinführung Ihres Unternehmens helfen.
 
Wenn Sie Ihre Aktivitäten aufgeben müssten 
 
Für entschädigte Arbeitslose: Das Anrecht auf die Arbeitslosenentschädigung bleibt bestehen, und dies bis zu 9 Jahren nach dem Beginn Ihrer Aktivitäten.

Wenn Sie Ihre Aktivitäten während den ersten 5 Jahren nach dem Beginn Ihrer Aktivitäten aus schwerwiegenden und von Ihrem Willen unabhängigen Gründen (zum Beispiel Konkurs), aufgeben müssten, kann der Beitragsfonds entscheiden, Sie von Ihrer Schuld freizustellen, sofern der nicht willentliche Charakter der Einstellung Ihrer Aktivitäten belegt wird.
 
Plan junge Selbständige
 
Der Plan junge Selbständige bietet zusätzliche Möglichkeiten für junge Leute unter dreißig, die sich zum ersten Mal als Selbständige niederlassen:

eine wirksame Unterstützung beim Einführen des Unternehmens
ein Unkostenbeitrag von € 375 pro Monat während der Vorbereitungsperiode (3 bis 6 Monate), der mit einer Wartezulage oder einer Niederlassungszulage kumuliert werden kann
Ein Einführungsdarlehen und ein Lebensunterhaltsdarlehen in Höhe von 4.500 €, zinslos, bei Beginn der Aktivität.

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